Das Meer nach Guinceri ist ein exklusives Haus in Castiglioncello, das für diejenigen konzipiert wurde, die das Meer mit Privatsphäre, Atmosphäre und erstklassigem Service erleben möchten.
Das Haus ist mit der Welt des Restaurants Via di Guinceri verbunden und verbindet den Charme einer privaten Lage mit dem Vergnügen maßgeschneiderter Erlebnisse: ein privater Whirlpool im Garten, spektakuläre Sonnenuntergänge, ein privater Stellplatz am Meer und die Möglichkeit, Abendessen mit Köchen zu Hause zu organisieren.
Das Anwesen bietet Platz für bis zu 4 Personen und verfügt über 2 Schlafzimmer mit Doppelbett, 1 Badezimmer, eine ausgestattete Küchenzeile und ein gemütliches Wohnzimmer mit Pelletofen. Die Dachzimmer verleihen dem Haus einen intimen und besonderen Charakter, perfekt für Paare, Freunde oder Familien.
Draußen wird der private Garten zum wertvollsten Raum: Jacuzzi für 4 Personen und ideale Bereiche zum Entspannen, Essen im Freien und Genießen des Sonnenuntergangs in absoluter Ruhe.
Auf Anfrage ist es möglich, einen einfachen Abend in ein exklusives Erlebnis zu verwandeln, mit Köchen zu Hause im Garten und persönlichem Service.
Den Gästen steht außerdem ein privater Stellplatz am Meer zur Verfügung, der sich in fußläufiger Entfernung befindet. Er befindet sich in einer Felsengegend, in der sich eindrucksvolle natürliche Pools bilden: eine authentische und reservierte Ecke, um Castiglioncello abseits der belebtesten Orte zu genießen.
Das Anwesen verfügt über einen privaten Parkplatz und die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen wie NCC, Fahrrad- und Rollerverleih, Ausflüge und Aktivitäten in der Umgebung zu organisieren.
Bitte beachten Sie, dass in der Unterkunft keine Kinder unter 14 Jahren untergebracht werden können.
Hier ist der Aufenthalt nicht nur Meer.
Laut Guinceri ist es das Meer.
Respekt vor Frieden und Kontext
Das Anwesen befindet sich in einer exklusiven Wohngegend, die für ihre Privatsphäre und Ruhe geschätzt wird. Um allen ein erstklassiges Aufenthaltserlebnis zu garantieren, sind Partys, Veranstaltungen oder Zusammenkünfte, die zu Störungen führen könnten, nicht gestattet. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, um Lärm einzudämmen, insbesondere nach 22:00 Uhr, und zwar aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und die Umgebung. Ein Verstoß gegen diese Regel wird mit einer Strafe in Höhe von 400€ geahndet und kann zur sofortigen Unterbrechung des Aufenthalts ohne Anspruch auf Rückerstattung führen.